Die hessische Landesregierung plant ein Kinderförderungsgesetz.
Wie so oft in der Vergangenheit werden Verschlechterungen in schöne Worte gepackt.
Das hessische Kinderförderungsgesetz, das ab 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, ist so ein Paradebeispiel.
Statt Verbesserungen sind darin massive Verschlechterungen versteckt. Und wie Bürokraten so sind, wenn sie etwas verstecken wollen, wird das so verpackt dass man nicht sofort dahinter kommt was gemeint ist.
Was ist in diesem Gesetz verpackt?:
- Kindergartengruppen wachsen von 15 auf 24 Kinder je Gruppe
- Statt 2 Erzieherinnen für eine Gruppe gibt es nur noch eine Erzieherin
- die Öffnungszeiten verkürzen sich und es gibt Zuschüsse dafür, wenn der Kindergarten weniger lange auf hat
- 20% fachfremdes Personal darf eingesetzt werden.
Dieses bedeutet in der Praxis dass Erzieherinnen einer Belastung ausgesetzt sind die keineswegs zu rechtfertigen ist, geschweige denn korrekt bezahlt wird. Das bedeutet in Folge natürlich auch höheren Krankenstand. Für das Kind bedeutet das, dass die Entwicklung des Kindes deutlich weniger geförderd wird. Das Kind kann nur noch aufbewahrt werden und nicht gefördert werden.
Des weiteren bedeuten die verkürzten Öffnungszeiten, dass mindestens ein Elternteil kaum eine Chance hat einem Beruf nachzugehen, nicht mal halbtags. Die Vermutung liegt nahe, dass man das vielgeschmähte Seehofer´sche Beteuungsgeld unter das Volk bringen möchte. Kostet dem Land sogut wie nichts, ist ein Bundesmittel.
Es gab mal eine Zeit in Deutschland, da hätte man sich geschämt derartige Dinge dem Volk unterzujubeln. Diese Schamgrenze haben Politiker längst hinter sich gelassen.
Die Sonntagsreden von Bildung und frühkindlicher Förderung entpuppen sich wieder mal als leere Worthülsen.
Wer mit der Änderung nicht einverstanden ist, kann sich mit einer Onlinepetition dagegen wehren.
Nutzen sie Abgeordnetenwatch.de um die zuständigen Politiker zu befragen oder wenn ihnen dort eine Antwort verweigert wird, schreiben sie diese direkt an oder gehen zu Sprechstunden.